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20.06.2020
Hintergrund
Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erworben haben oder davor im bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis waren (Bestandsschutz), müssen sich weiterbilden, um ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängern zu dürfen.
Diese Weiterbildung umfasst 5 sogenannte Module, die insgesamt 13 Kenntnisbereiche umfassen.
In diesem Lehrgang wird folgendes Modul geschult:
Modul 5: Wirtschaftlichkeit - Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3 und 3.7
Lernziele
1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.
1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere: Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten.
1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2.
- 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).
Lehrgangsgebühr: EUR 109,00 pro Person
Die Lehrgangsgebühren verstehen sich zzgl. MwSt. und beinhalten Seminarverpflegung.
Anmeldeschluss: 7 Tage vor Lehrgangsbeginn. Es zählt das Datum und die Uhrzeit des Eingangs!
Die Anmeldung gilt als verbindlich. Sie erhalten nach der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung. Jedem Teilnehmer werden am Ende des Lehrgangs die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Lehrgang kurzfristig zu stornieren. Sie würden dann rechtzeitig informiert.
Modul 5: Wirtschaftlichkeit - Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3 und 3.7