Grundlehrgang Fachkunde EfbV (Weiterbildungsbonus)
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29.11.2024
Hintergrund
Der Inhaber, soweit er für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich ist, und die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen benötigen zwingend die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), um diese Grundvoraussetzung im Rahmen der Entsorgungsfachbetriebezertifizierung zu erfüllen.
Im Rahmen dieses dreieinhalbtägigen Grundlehrgangs werden Grundkenntnisse über folgende Bereiche vermittelt:
- 1. das Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere
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- a) den Anwendungsbereich,
- b) die wichtigsten Begriffsbestimmungen,
- c) die Abfallhierarchie,
- d) die Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten und Beseitigen von Abfall),
- e) die Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote,
- f) die Überlassungspflichten,
- g) das Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen,
- h) die Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
- i) die Beauftragung Dritter,
- j) die Produktverantwortung,
- k) die Bedeutung von Abfallwirtschaftsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen,
- l) die abfallrechtliche Überwachung,
- m) die Register- und Nachweispflichten,
- n) das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen,
- o) die Kennzeichnung von Fahrzeugen,
- p) die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben,
- q) die Anforderungen an Abfallbeauftragte sowie ihre Rechte und Pflichten sowie
- r) die Bußgeldvorschriften,
- 2. die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen,
- 3. die weiteren abfallrechtlichen Gesetze, insbesondere
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- a) das Elektro- und Elektronikgerätegesetz,
- b) das Batteriegesetz und
- c) das Verpackungsgesetz,
- 4. das Recht der Abfallverbringung,
- 5. die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen,
- 6. die für die Abfallwirtschaft einschlägigen inter- und supranationalen Übereinkommen,
- 7. die für die Abfallwirtschaft einschlägigen landesrechtlichen Grundlagen,
- 8. das für die Abfallwirtschaft einschlägige kommunale Satzungsrecht,
- 9. die für die Abfallwirtschaft einschlägigen
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- a) amtlich veröffentlichten Verwaltungsvorschriften,
- b) Vollzugshilfen (insbesondere der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) und
- c) technischen Anleitungen, Merkblätter und Regeln (insbesondere zum Stand der Technik und zur besten verfügbaren Technik),
- 10. das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen, insbesondere zum
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- a) Baurecht,
- b) Immissionsschutzrecht,
- c) Chemikalienrecht,
- d) Wasserrecht,
- e) Bodenschutzrecht und
- f) Seuchen- und Hygienerecht,
- 11. Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen,
- 12. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung,
- 13. die Vorschriften der betrieblichen Haftung,
- 14. die Vorschriften des Arbeitsschutzes,
- 15. die betrieblichen Risiken und die einschlägigen Versicherungen sowie
- 16. die Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht.
Wichtig! Mit der Fachkunde gemäß EfbV wird zugleich auch die Fachkunde gemäß AbfAEV erworben!
Lehrgangsgebühr: EUR 1.295,00 pro Person (bei Förderung gemäß "Weiterbildungsbonus" EUR 777,00 pro Person)
Die Lehrgangsgebühren verstehen sich zzgl. MwSt. und beinhalten die Verpflegung sowie die Seminarunterlage Abfall-Entsorgungs-Trainer, aktuelle Auflage (Mitautor: Dr. Thorsten Piehl) und die aktuellen Rechtsvorschriften aus dem geschützten Downloadbereich für Kursteilnehmer.
Anmeldeschluss: 7 Tage vor Lehrgangsbeginn. Es zählt das Datum und die Uhrzeit des Eingangs!
Die Anmeldung gilt als verbindlich. Sie erhalten nach der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung. Jedem Teilnehmer werden am Ende des Lehrgangs die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Lehrgang kurzfristig zu stornieren. Sie würden dann rechtzeitig informiert.
Grundlehrgang zur Erlangung der Fachkunde für Leitungs- und Beaufsichtigungspersonen von Entsorgungsfachbetrieben. Fortbildung alle zwei Jahre.