30.05.2020 –
Hintergrund
Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erworben haben oder davor im bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis waren (Bestandsschutz), müssen sich weiterbilden, um ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängern zu dürfen.
Diese Weiterbildung umfasst 5 sogenannte Module, die insgesamt 13 Kenntnisbereiche beinhalten.
In diesem Lehrgang wird folgendes Modul geschult:
Modul 1: Recht und Dokumente - Kenntnisbereich 2.2
Lernziel
Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.
Lehrgangsgebühr: EUR 109,00 pro Person
Die Lehrgangsgebühren verstehen sich zzgl. MwSt. und beinhalten Seminarverpflegung.
Anmeldeschluss: 7 Tage vor Lehrgangsbeginn. Es zählt das Datum und die Uhrzeit des Eingangs!
Die Anmeldung gilt als verbindlich. Sie erhalten nach der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung. Jedem Teilnehmer werden am Ende des Lehrgangs die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Lehrgang kurzfristig zu stornieren. Sie würden dann rechtzeitig informiert.