Entsorgungsfachbetrieb (Efb) - Abfallmanagement

Worum geht es?

Abfall gibt es immer, neue Abfallarten kommen hinzu, die Abfallmengen steigen kontinuierlich. Insofern tragen Entsorgungsbetriebe eine besondere Verantwortung für die ordnungsgemäße und schadlose Abfallentsorgung.

Seit dem Jahr 1996 ist es deutschen Entsorgungsbetrieben möglich, ihre Unternehmen freiwillig für maximal acht abfallwirtschaftliche Tätigkeiten zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren zu lassen. Es sind das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln und Makeln von Abfällen.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in der Entsorgungsfachbetriebverordnung (EfbV) finden sich die zu erfüllenden Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe. Mindestens einmal jährlich wird der Betrieb durch einen Sachverständigen hinsichtlich der Themen Betrieborganisation, personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung, Betriebstagebuch, Versicherungsschutz, Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Geschäftsführung und des Führungspersonals sowie Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals umfassend auditiert.

Werden die gestellten Anforderungen erfüllt, wird ein Efb-Zertifikat erteilt. Wenn nicht, muss es entzogen bzw. darf es nicht erteilt werden.

In einem wichtigen Punkt unterscheidet sich das staatlich geregelte Efb-Überwachungssystem von den unten aufgeführten internationalen über Gremien geregelte Zertifizierungsystemen, wie der DIN EN ISO 9001 oder 14001: es werden unangekündigte Überprüfungen durchgeführt. Damit möchte der Gesetzgeber erreichen, dass der Entsorgungsfachbetrieb die Anforderungen jederzeit einhält.

Welche Ziele werden verfolgt?

Der Entsorgungsfachbetrieb ist als ein staatliches Instrument gedacht, die von Abfallskandalen gebeutelte und in ihrem Ansehen beeinträchtigte Entsorgungsbranche verstärkt zu kontrollieren, um eine ordnungsgemäße und schadlose Abfallbewirtschaftung in Deutschland zu erreichen. Hierzu prüfen zugelassene, qualifizierte Sachverständige der TÜO Dr. Piehl & Gerth GbR die Betriebe auf Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Um die Auditierung wie behördlichen Betriebsprüfungen durchführen zu dürfen, werden unseren Sachverständigen im Rahmen eines Efb-Überwachungsvertrages halbhoheitliche Aufgaben übertragen.

Was sind die Vorteile?

Niemand möchte sich normalerweise freiwillig verstärkt überwachen lassen. Als Anreiz für eine Zertifizierung stehen Entsorgungsfachbetrieben aber rechtliche Privilegien gegenüber den nicht Efb-zertifizierten Entsorgungsbetrieben zu: je nach zertifizierter abfallwirtschaftlicher Tätigkeit sind es

  • beschleunigte abfallrechtliche Genehmigungsverfahren,
  • Wegfall von Behördengebühren oder
  • die Möglichkeit, vermehrt Aufträge zu erhalten.
Welche Schritte führen zu einer erfolgreichen Zertifizierung?
  1. Nach Auftragserteilung vereinbaren wir den gesetzlich vorgeschriebenen Vorprüfungstermin,
  2. nach bestandener Vorprüfung senden wir Ihnen einen Überwachungsvertrag zu,
  3. Sie senden uns Ihre unterschriebene Ausfertigung des Überwachungsvertrages zurück,
  4. wir führen mit unserer Aufsichtsbehörde die Benehmensregelung durch. Währenddessen bereiten Sie Ihren Betrieb weiter auf das Zertifizierungsaudit vor,
  5. nach erfolgter Zustimmung zum Überwachungsvertrag durch die Aufsichtsbehörde vereinbaren wir einen Zertifizierungstermin,
  6. nach erfolgreicher Zertifizierung erhalten Sie von uns ihr Efb-Zertifikat mit Anlage, dürfen ihr Unternehmen “Entsorgungsfachbetrieb” nennen und werden in das öffentlich einsehbare zentrale Entsorgungsfachbetrieberegister eingetragen.
Warum durch die TÜO Dr. Piehl & Gerth GbR zertifizieren lassen?

Wir bieten mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung mit der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben.

Die TÜO Dr. Piehl & Gerth GbR ist die erste Technische Überwachungsorganisation (TÜO) aus Schleswig-Holstein, die zur bundesweiten Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben zugelassen wurde. Seit dem Jahr 1998 stehen wir mit unserer Erfahrung und Kompetenz unseren Kunden – vom Ein-Mann-Unternehmen bis zum Weltkonzern – zur Seite.

Durch unsere Efb-Auditierungen bieten wir unseren Kunden

  • zukunftsorientiertes, abfallwirtschaftliches Handeln,
  • wirtschaftliche Vorteile,
  • erhöhte Anerkennung durch Behörden und Gesellschaft,
  • Rechtssicherheit,
  • ein Efb-Zertifikat mit Substanz, das gerechtfertigt ist und Vertrauen genießt.
Haben Sie noch Fragen? Wir informieren Sie gerne!
In Vorbereitung auf die Zertifizierung ist die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang gemäß EfbV notwendig. Unsere aktuellen Lehrgangstermine finden Sie hier.
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