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04.08.2022
Hintergrund
Probenahme nach LAGA PN 98
Die am 01.08.2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung, die LAGA PN 98 und Anhang 4 der Deponieverordnung fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen. Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Ver- bindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der Deponieverordnung erlangt werden. Auch im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen wird zunehmend ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert.
Das Wissen um die richtige Ermittlung von Schadstoffgehalten ist insbesondere auch für die Preisgestaltung des Abfalls im täglichen Abfallgeschäft enorm wichtig. Die richtige Probenahme kann über Tausende Euro entscheiden. Dieses Seminar bietet allen Beteiligten wichtige Hintergrundinformationen, worauf sie achten müssen, wenn es um die korrekte Ermittlung von Schadstoffgehalten in festen Abfällen geht.
Dieser Lehrgang ist eine wichtige Wissenserweiterung und mögliche Kosteneinsparungsbasis für die betroffenen Unternehmen und Institutionen.
Inhalte
Übersicht für die Probenahme von Boden, Bauschutt und festen Abfällen
Problematik der Repräsentativität der Probenahme
Probenahmestrategie und Probenahmeplan
Durchführung der Probenahme und Dokumentation
Vorbereitung der Einzel-, Misch- oder Sammelprobe zur Laborprobe vor Ort
Konservierung, Kennzeichnung, Verpackung, Versand der Probe
Beispiele für Probenahmeverfahren
Praktische Übung der Probenahme am Haufwerk
Abschlussprüfung (Sachkundenachweis)
Erkennen teerhaltiger Abfälle
30 Sekunden, die über Tausende Euro entscheiden können!
Die Entsorgungskosten und –wege werden insbesondere über den Teergehalt bestimmter Abfälle entschieden. In der Praxis wird häufig „Weißer Sprühlack“ eingesetzt, um teerhaltige von teerfreien Abfällen unterscheiden zu wollen. Allerdings ist dieser Test nicht spezifisch, d. h. er kann Teerhaltigkeit vortäuschen: Der Sprühlack verfärbt sich, obwohl der Abfall teerfrei ist!
In diesem Sachkundelehrgang führen wir Sie in ein behördlich anerkanntes Verfahren ein, das Ihnen innerhalb von 30 Sekunden anzeigt, ob sich im Straßenaufbruch (oder z. B. auch in der Dachpappe) eine Mindestkonzentration an Teer befindet. Dieses Verfahren ist so einfach und kostengünstig, dass es als Schnelltest an der Baustelle, bei der Übernahmekontrolle von Abfällen beim Abfallerzeuger-/besitzer oder auch im Rahmen der Eingangskontrolle beim Entsorger eingesetzt werden kann. Und – es täuscht keine Teerhaltigkeit vor!
Inhalte
Rechtlicher Hintergrund
Unterschiede zwischen Teer, Pech, Bitumen, Asphalt
Was sind Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)?
Entsorgungsproblematik der teerhaltigen Abfälle
Vorkommen, Eigenschaften, Richt- und Grenzwerte von PAK
Verfahren zum Nachweis carbostämmiger Bindemittel im Straßenausbaumaterial
Praktische Übungen an (Ihren) Testmaterialien
Zielgruppe
Recyclingunternehmen, Deponiebetreiber, Bauunternehmen, Ingenieurbüros, Abfallverbände, Behörden, Prüflaboratorien
Lehrgangsgebühr: EUR 650,00 pro Person
Anmeldeschluss: 02.08.2022. Es zählt das Datum und die Uhrzeit des Eingangs!
Die Anmeldung gilt als verbindlich. Sie erhalten nach der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung. Jedem Teilnehmer werden am Ende des Lehrgangs die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Lehrgang kurzfristig zu stornieren. Sie würden dann rechtzeitig informiert.
Ganztägiges Webinar bestehend aus den beiden Sachkundelehrgängen „Probenahme fester Abfälle gemäß LAGA PN 98“ und "Erkennen teerhaltiger Abfälle mittels behördlich anerkannten Schnelltests"