–
27.06.2020
Hintergrund
Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erworben haben oder davor im bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis waren (Bestandsschutz), müssen sich weiterbilden, um ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängern zu dürfen.
Diese Weiterbildung umfasst 5 sogenannte Module, die insgesamt 13 Kenntnisbereiche beinhalten.
In diesem Lehrgang wird folgendes Modul geschult:
Modul 4: Sicherheit - Kenntnisbereich 3
Lernziele
Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere:
Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen,insbesondere:
allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer.
Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere:
Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.
Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere:
Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oderjedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.
Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeitbeiträgt, insbesondere:
Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:
Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten,unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).
Lehrgangsgebühr: EUR 109,00 pro Person
Die Lehrgangsgebühren verstehen sich zzgl. MwSt. und beinhalten Seminarverpflegung.
Anmeldeschluss: 7 Tage vor Lehrgangsbeginn. Es zählt das Datum und die Uhrzeit des Eingangs!
Die Anmeldung gilt als verbindlich. Sie erhalten nach der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung. Jedem Teilnehmer werden am Ende des Lehrgangs die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Lehrgang kurzfristig zu stornieren. Sie würden dann rechtzeitig informiert.
Modul 4 (Sicherheit): Kenntnisbereich 3