Schulungsinfos

Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr zum Verkehrsleiter (GüKG-Erlaubnis / EU-Gemeinschaftslizenz) - 3 Tage


16.11.2022


Hintergrund

Wer als Unternehmer gewerbliche Gütertransporte durchführen möchte, benötigt eine GüKG-Erlaubnis bzw. eine Gemeinschaftslizenz bei grenzüberschreitendem Güterverkehr. Eine Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnisse ist der personelle Nachweis der fachlichen Eignung des Kraftverkehrsunternehmens in Person des "Verkehrsleiters".

Die fachliche Eignung muss durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung vor einer IHK nachgewiesen werden. In diesem Intensiv-Kurs bereiten wir Sie auf die IHK-Prüfung vor.

Gemäß des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) benötigen Unternehmen ab dem 21. Mai 2022, "die grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen (Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen) durchführen und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen haben, eine Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erfüllt. Hinsichtlich der nach Artikel 8 erforderlichen fachlichen Eignung, welche grundsätzlich durch eine Fachkundebescheinigung der IHK nachzuweisen ist, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, von der Möglichkeit des Artikels 9 Absatz 2 Gebrauch zu machen, sodass Personen, die ein Güterkraftverkehrsunternehmen leiten, das nur Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 t nutzt, von der in Artikel 8 Absatz 1 genannten Prüfung auf Antrag befreit werden können, sofern sie nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist im Rahmen der Antragstellung vom Antragsteller durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

Diesbezügliche Anträge auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz können ab dem 21. Februar 2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden.

Für rein nationale Beförderungen ist eine güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung weiterhin erst bei Nutzung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination) mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse erforderlich."

Schulungsthemen:

  1. Recht
  2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  3. Technische Normen und technischer Betrieb
  4. Straßenverkehrssicherheit
  5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

14. und 15.11.2022
Intensive Schulung der Themen

16.11.2022
Simulation einer IHK-Prüfung

Lehrgangsgebühr: EUR 1.290,00 pro Person (bei Förderung gemäß "Weiterbildungsbonus Pro" EUR 129,00 pro Person)
Die Lehrgangsgebühren verstehen sich zzgl. MwSt. und beinhalten Seminarverpflegung.

Anmeldeschluss: 7 Tage vor Lehrgangsbeginn. Es zählt das Datum und die Uhrzeit des Eingangs!
Die Anmeldung gilt als verbindlich. Sie erhalten nach der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung. Jedem Teilnehmer werden am Ende des Lehrgangs die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Lehrgang kurzfristig zu stornieren. Sie würden dann rechtzeitig informiert.

Ahrensbök
Dieksbarg 6
Ahrensbök, Schleswig-Holstein 23623
Deutschland
04525/642964

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